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   LAG Köln, 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00   

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https://dejure.org/2000,9977
LAG Köln, 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00 (https://dejure.org/2000,9977)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00 (https://dejure.org/2000,9977)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. November 2000 - 4 Sa 1066/00 (https://dejure.org/2000,9977)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

    Die Verletzung der, auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungspflicht noch bestehenden, vertraglichen Nebenpflichten zur rechtzeitigen Anzeige und zum Nachweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz sind dagegen regelmäßig nicht vor einer mindestens einmaligen, möglicherweise aber auch erst nach mehrmaliger, einschlägiger vorheriger Abmahnung kündigungsrelevant (vgl. etwa LAG Köln 09.02.2009 - 5 Sa 926/08, zitiert über Juris; LAG Köln 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00, NZA-RR 2001, 367-368; Hess. LAG 01.12.2006 -12 Sa 737/06, und 06.05.2002 -16/9 Sa 1876/01 jeweils zitiert über Juris).

    Angesichts des regelmäßig geringen Gewichts der Pflichtverletzung bedarf es insbesondere bei der Verletzung der Nachweispflicht schon der Feststellung erschwerenden Umstände des Einzelfalles damit diese an sich geeignet ist eine außerordentliche Kündigung zu begründen (BAG 15.01.1986 -7 AZR 128/83, DB 1986, 2443; Hess. LAG 06.05.2002 -16/9 Sa 1876/01, zitiert über Juris; LAG Köln 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00, NZA-RR 2001, 367; LAG Sachsen-Anhalt 24.04.1996 -3 Sa 449/95, NZA 1997, 772).

  • LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach

    Die hartnäckige Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Vorlage weiterer ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war somitgrundsätzlich - zumal nach Ausspruch zweier einschlägiger Abmahnungen - geeignet, eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin zu rechtfertigen (vgl. BAG vom 15.01.1986, AP § 626 BGB Nr. 93, LAG Köln vom 17.11.2000, NZA-RR 2001, 367; Erfurter Kommentar/Müller-Glöge/Niemann, § 626 BGB Rn. 522).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08

    Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    2.2 Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB zu begründen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00 - in NZA-RR 2001, 367 ; LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - a.a.O; BAG Urteil vom 15.1.1986 - 7 AZR 128/83 - in AP Nr. 93 zu § 626 BGB zur Nachweispflicht gemäß § 3 LFZG )).
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